Familienwappen

Die Nutzung von Familienwappen unterliegt dem Wappenrecht, einem anerkannten Gewohnheitsrecht, das nicht spezifisch im Privatrecht geregelt ist. In Deutschland wird der Schutz von Namen und Wappen sowohl vom Reichsgericht als auch vom Bundesgerichtshof gleich behandelt. Während im öffentlichen Recht die Führung von amtlichen Wappen geregelt ist, findet der Schutz des Familienwappens im Bürgerlichen Gesetzbuch (§12 BGB) Anwendung. Personen, die ein Familienwappen führen, können sich rechtlich gegen unberechtigte Nachahmer wehren und eine Unterlassungsklage einreichen. Traditionell wird das Recht, ein Familienwappen zu tragen, vom Vater auf seine ehelichen Kinder vererbt. Unverheiratete Töchter durften das Wappen bis zu ihrem Lebensende führen, während verheiratete Töchter in der Regel das Wappen ihres Ehemanns annahmen, es sei denn, sie führten beide Wappen.


Neue Familienwappen in Deutschland
Seit dem Ende der Monarchie 1918 gibt es in Deutschland keine offiziellen Wappenbestätigungen oder -verleihungen mehr. Wer ein Wappen annehmen möchte, benötigt dafür keine Genehmigung, solange keine bestehenden Rechte verletzt werden. Jede rechtsfähige Person kann ein eigenes Wappen annehmen, das von Heraldikern entworfen wird, ohne dass eine Behörde oder ein Gericht involviert ist. Wichtig ist, dass das neue Wappen nicht einem bereits bestehenden zu ähnlich ist. Wenn ein älterer Wappeninhaber Ansprüche geltend macht, muss der neue Wappenstifter sein Wappen ändern. Neu entworfene Wappen werden in einer Wappenrolle dokumentiert und veröffentlicht, die derzeit 73 Bände umfasst. Fremde Wappen können ebenfalls verwendet werden, wenn der Inhaber eine Erlaubnis erteilt. In einer Wappensatzung kann festgelegt werden, wer das Familienwappen tragen darf und wie es vererbt wird. Wappenstifter haben auch die Möglichkeit, den Zugang zum Wappen für weibliche Nachkommen zu regeln. Der gesamte Prozess der Gestaltung, Dokumentation und Registrierung neuer Wappen wird durch Heraldikexperten unterstützt und ist nicht mehr ausschließlich dem Adel vorbehalten.


Verwendung von Familienwappen
Ein Familienwappen kann vielfältig eingesetzt werden, nicht nur auf Siegelringen, Briefpapier oder Visitenkarten, sondern auch in der Textilveredelung. Es kann auf Handtüchern, Krawatten, Hemden, Poloshirts, Caps und vielen anderen Textilien eingestickt oder gedruckt werden. Die Größe des Wappens kann der Träger selbst bestimmen, allerdings muss sichergestellt sein, dass es sich um ein offiziell geführtes Wappen handelt, das nicht zu sehr einem anderen ähnelt. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Eintragung eines neuen Wappens in die Wappenrolle. Andernfalls kann der tatsächliche Wappenstifter rechtliche Schritte einleiten, um die unrechtmäßige Verwendung des Wappenmotivs zu unterbinden.

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